Hundefreilauf Freitag und Samstag 15.00 Uhr
Hundeschule u. Hundepension 6Pfoten
Inhaber Frank Mansfeld
Grabenweg 2, 32339 Espelkamp
Nutzungsbedingungen „Hundefreilauf“
Mit Betreten der Freilaufwiese und der Teilnahme am Freilauf werden nachfolgende Regeln akzeptiert und sind für Gäste/Besucher/Teilnehmer/Kunden bindend.
1. Allgemeines
Ihr(e) Hund(e) soll(en) im Freilauf mit anderen Hunden verträglich sein.
Grundsätzlich obliegt die Verantwortung und Haftung dem jeweiligen Hundehalter, bzw. der Person, die den/die Hund(e) mitgebracht hat. Das Betreten erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Der Hundehalter darf seinen Hund(e) auf dem gesamten
Gelände nicht unbeaufsichtigt lassen. In Ausnahmefällen kann er eine andere
verantwortliche Person benennen.
Das Mitbringen von Speisen bitten wir zu unterlassen.
Der Freilauf findet nur während der vorgegebenen Zeiten statt. Ansonsten ist die Wiese für die Hundeschule oder unsere Pensionsgäste reserviert.
2. Heimtierausweis und Haftpflichtversicherung
Hundehalter müssen bei ihrem Erstbesuch einen gültigen,
aktuellen Heimtierausweis und eine abgeschlossene, gültige Hundehaftpflichtversicherung vorweisen können und schriftlich dieses und die Akzeptanz und Erhalt der
Nutzungsbedingungen bestätigen. Bei Nicht-Vorlage des Nachweises eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung bestätigt der Hundehalter, dass er alle eventl. anfallenden Kosten und Ansprüche bei einem entstehenden Schaden übernimmt.
Kranke Hunde und/oder Hunde mit Parasitenbefall haben keinen Zutritt. Dies gilt auch für
läufige Hündinnen und unkastrierte Rüden (Kastration bzw. Hormonchip müssen schon mind. 6 Wochen zurück liegen)
3. Verhalten in Konfliktsituationen
Jeder Hundefreilaufbesucher hat während des Aufenthalts die Aufsichtspflicht über seine(n) Hund(e) und hat ihn/sie über den gesamten Zeitraum seines Besuchs im Auge zu behalten. Auftretende Konfliktsituationen unter den Hunden wie Mobbing, heftiges Hetzen, Drohfixieren, ständiges Dominieren, Beißattacken etc. sind im Vorfeld durch den Hundehalter, spätestens jedoch nach Aufforderung zu unterbinden. In Konfliktsituationen muss jeder Hundebesitzer seinen Hund, auch wenn er unbeteiligt sein sollte, ruhig, aber bestimmt zu sich rufen oder auf andere ruhige Weise aus dem unmittelbaren Konfliktbereich entfernen. Das Aufsichtspersonal steht Ihnen in solchen Situationen natürlich mit Rat und Tat zur Seite. Das Aufsichtspersonal behält sich vor, selbst aktiv einzugreifen, um Konfliktsituationen zu entschärfen, das Miteinander wieder herzustellen und/oder weitere Verletzungen/Schäden zu verhindern, wenn nötig auch durch Entfernung des/der Hund(e) vom Freilaufgelände. Das Aufsichtspersonal kann nach eigenem Ermessen für einzelne und auch mehrere Hunde eine Beißhemmung (Maulkorb) und/oder Leinenzwang anordnen, wenn dieses sinnvoll und für notwendig erachtet wird, um keine Konfliktsituationen aufkommen zu lassen, ein geordnetes Miteinander zwischen den Hunden zu gewährleisten, aber auch zu notwendigen Übungs- und Sozialisierungszwecken. Falls es zu Verletzungen/Schäden zwischen Hunden, aber auch grundsätzlich gekommen ist, so sind die Kontaktdaten der Beteiligten vor Verlassen des Freilaufgeländes zwingend auszutauschen.
4. Hundehaufen
Es ist selbstverständlich, dass jeder Hundehalter den Haufen seines Hundes mit einem Beutel oder den Kotschippen in die dafür vorgesehen Mülleimer entsorgt.
5. Buddeln
Ein natürliches Bedürfnis eines Hundes ist u.a. „Buddeln“. Das dies auf der Wiesenfläche nicht geht, ist sicherlich jedem einleuchtend. Sollte Ihr Hund doch mal aus Versehen auf der Wiesenfläche gebuddelt haben, so sind Sie als Hundehalter verantwortlich dieses Loch wieder zu schließen, damit dort niemand stolpert und sich verletzt. Der Betreiber übernimmt keinerlei Haftung und Verantwortung für durch Löcher in der Wiese entstandene Schäden und Verletzungen.
6. Leckerchen und Spielzeug
Um etwaige „Beutestreitigkeiten“ zwischen den Hunden zu vermeiden, sind das Füttern eigener und fremder Hunde, sowie das Spielen mit Spielzeug während des Aufenthalts auf der Freilauffläche nicht gestattet.
7. Kinder auf der Freilauffläche
Eine tolle Kombination sind Kinder und Hunde in Harmonie. Darum sind Kinder auf der Freilauffläche herzlich willkommen. Es kann aber auch gefährliche Konflikte zwischen Kindern und Hunden geben. Um solche Konflikte auf der Freilauffläche zwischen Kindern und vor allem fremden Hunden zu verhindern, sind einige „Spielregeln“ einzuhalten:
Minderjährige dürfen das Freilaufgelände nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten betreten. Die Aufsichtspflicht und Verantwortung liegt allein bei den Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder mit auf die Freilauffläche bringen. Eltern haften für ihre Kinder.
Kinder müssen in unmittelbarer Reichweite ihrer Eltern bleiben.
Kontakt von Kindern zu fremden Hunden ist nur nach Einwilligung des jeweiligen Hundehalters möglich.
Die Freilauffläche ist ein „Spielplatz“ ausschließlich für Hunde und nicht für Kinder.
Schreien, rennen, rumtoben – ganz normales Kinderverhalten – ist auf der Freilauffläche nicht möglich, da es z.B. Jagd- und Beutemotivation bei Hunden auslösen kann.
Wer sich nicht an die Spielregeln hält, gefährdet sich und andere und kann
von der Freilauffläche verwiesen werden.
8. Sonstiges
Diese Regeln werden schriftlich ausgehändigt und sind auf unserer Homepage veröffentlicht. Das Aufsichtspersonal kann grundsätzlich durch Ankündigung weitere Regeln auch mündlich im Einzelfall aufstellen und auch hier aufgeführte Regeln außer Kraft setzen. Weder der Betreiber, noch die Aufsichtsperson(en) übernehmen bei Verstößen gegen diese Regeln, bei Verletzungen der Hunde untereinander, aber auch Verletzungen der Hunde durch wildes Spielen und Toben, sowie Verletzungen und Beschädigungen an/bei anwesenden Personen und Sachen, die Verantwortung. Wir weisen darauf hin, dass auf der Freilauffläche (Wiese) Löcher, Erhebungen, Bodenunebenheiten vorhanden sein können. Diese können durch Laub, Dreck und Schnee verdeckt sein. Auch weisen wir darauf hin, dass bei Regen und Schnee erhöhte Rutschgefahr für Mensch und Hund besteht. Die Freilauffläche und die Zufahrtswege werden nicht von Laub und Schnee geräumt. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, es sei denn, es liegt grob fahrlässiges Verhalten und Verschulden des Betreibers und/oder der Aufsichtspersonen vor. Es besteht durch den/die Hundehalter keinen Anspruch auf Nutzung des Freilaufgeländes/Freilauf des/der Hund(e) während der gesamten offiziellen Öffnungszeit. Das Aufsichtspersonal behält sich vor, falls erforderlich / situationsbedingt, Hunde für eine notwendige und bestimmte Zeitspanne, oder gänzlich von der Freilaufwiese runter zu nehmen /von den übrigen Hunden zu trennen. Ein Anspruch von Rückerstattung der Eintrittsgelder besteht nicht. Dies gilt auch bei notwendiger vorzeitiger Schließung (z.B. Wetterbedingt, nach eventl. besonderen Zwischenfällen oder sonstiger Notwendigkeit) Sollten einzelne hier aufgeführte Regeln keine Gültigkeit haben, so sind diese durch
solche zu ersetzen, die dem gewollten Sinn und Zweck entsprechen und Gültigkeit haben. Die übrigen Regeln bleiben davon unberührt und wirksam.